Was bedeutet Reverse Charge?
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Es kommt häufig bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU oder bei bestimmten Leistungen innerhalb Deutschlands zum Einsatz. Die Reverse-Charge-Rechnung muss einen entsprechenden Hinweis auf das Verfahren enthalten.