Unterschied zwischen Brutto und Netto - mit Praxisbeispielen

Brutto oder Netto? Diese Begriffe begegnen Selbstständigen und Unternehmen täglich – insbesondere beim Rechnungen schreiben. Wer rechtssichere und nachvollziehbare Rechnungen erstellen will, muss die Begriffe korrekt verstehen und anwenden. In diesem Artikel erfährst du, was Brutto und Netto bedeuten, wie die Umsatzsteuer berücksichtigt wird und wie du Preise und Beträge richtig auf der Rechnung darstellst.

Inhaltsverzeichnis

Unterschied zwischen Brutto und Netto - kurz erklärt

Wenn du eine Rechnung schreibst, musst du zwischen Nettobetrag und Bruttobetrag unterscheiden. Der Nettobetrag enthält keine Umsatzsteuer und ist vor allem im Geschäftskundenbereich (B2B) relevant. Der Bruttobetrag hingegen zeigt den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer, den Privatkunden zahlen müssen.

In der Praxis bedeutet das:
Nettobetrag + Umsatzsteuer = Bruttobetrag

Unterscheid Brutto und Netto auf Rechnung
Unterschied Brutto & Netto - einfach erklärt

Was bedeutet „Netto“?

Der Nettobetrag ist der Preis ohne Umsatzsteuer. Er bildet die Grundlage für die Berechnung des Bruttobetrags. Besonders im geschäftlichen Umfeld – etwa bei Angeboten oder Rechnungen zwischen Unternehmen – wird oft mit Nettopreisen gearbeitet, da Unternehmen die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können.

Beispiel:
Ein Webdesigner bietet seine Dienstleistung für 1.000 € netto an. Die Umsatzsteuer kommt noch dazu.

Was bedeutet „Brutto“?

Der Bruttobetrag ist der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer. Für Endverbraucher und im privaten Kontext ist der Bruttobetrag entscheidend, da hier keine Vorsteuer gezogen werden kann.

Beispiel:
1.000 € netto + 19 % Umsatzsteuer = 1.190 € brutto

Die Rolle der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (USt) – umgangssprachlich oft Mehrwertsteuer (MwSt) genannt – ist eine Steuer, die auf den Nettopreis aufgeschlagen wird. In Deutschland gelten derzeit zwei Regelsteuersätze:

  • 19 % (Regelsatz)

  • 7 % (ermäßigter Satz, z. B. für Bücher, Lebensmittel)

Unternehmen müssen diese Steuer in ihrer Rechnung transparent ausweisen. Die Umsatzsteuer wird beim Finanzamt abgeführt – Unternehmen mit Vorsteuerabzug dürfen sie von der vereinnahmten Steuer abziehen.

Brutto oder Netto auf der Rechnung?

Auf einer ordnungsgemäßen Rechnung sollten folgende Angaben klar und getrennt ausgewiesen werden:

  1. Nettobetrag

  2. Steuersatz und Steuerbetrag

  3. Bruttobetrag (Endbetrag)

Beispielhafte Darstellung auf einer Rechnung:

PositionMengeEinzelpreisGesamtbetrag
Webdesign11.000,00 €1.000,00 €

Zwischensumme (netto): 1.000,00 €
zzgl. 19 % USt: 190,00 €
Gesamtbetrag (brutto): 1.190,00 €

Nettorechnungen: In einigen Fällen werden Rechnungen nur mit Nettobeträgen, also ohne Umsatzsteuer, geschrieben, zum Beispiel bei Rechnungen von Kleinunternehmern oder bei Rechnungen mit dem Reverse-Charge-Verfahren.

 

Besonderheiten bei der Angabe von Preisen

Für Verbraucher (B2C):
Laut Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 1 PAngV) müssen Bruttopreise angegeben werden – also inkl. Umsatzsteuer.

Für Geschäftskunden (B2B):
Hier sind Nettopreise üblich, da die Umsatzsteuer separat ausgewiesen wird und als Vorsteuer abziehbar ist.

Brutto und Netto beim Gehalt – ein häufiger Irrtum

Nicht selten wird der Unterschied zwischen Brutto und Netto bei Preisen mit dem beim Gehalt verwechselt. Dabei handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Kontexte – auch wenn das Prinzip ähnlich klingt.

Beim Gehalt bedeutet:

  • Brutto: Das vertraglich vereinbarte Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben

  • Netto: Der ausbezahlte Betrag, der tatsächlich auf dem Konto ankommt

Im Unterschied dazu hat das Brutto/Netto-Verhältnis bei Preisen mit der Umsatzsteuer zu tun – nicht mit Lohnabgaben. Trotzdem gilt in beiden Fällen:
👉 Brutto minus Abzüge = Netto

Häufige Fragen zu brutto und netto

Muss ich auf meiner Rechnung Brutto- oder Nettobeträge angeben?

Das hängt davon ab, an wen sich die Rechnung richtet. Für Privatkunden (B2C) sind Bruttopreise Pflicht. Im B2B-Bereich sind Nettopreise üblich – allerdings immer mit separat ausgewiesener Umsatzsteuer.

Wenn der Umsatzsteuersatz gesondert ausgewiesen ist (z. B. „zzgl. 19 % USt“), handelt es sich um einen Nettobetrag. Wenn nur ein Gesamtbetrag steht mit dem Hinweis „inkl. USt“, ist es der Bruttobetrag.

Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Deshalb ist der Gesamtbetrag auf deiner Rechnung gleich dem Nettobetrag – also faktisch auch brutto, aber ohne USt-Ausweis. Wichtig: Hinweis nach § 19 UStG nicht vergessen!

Weil sie direkte Auswirkungen auf deine Rechnungsstellung, Steuerberechnung und Preiskalkulation hat. Ein falscher Ausweis kann zu steuerlichen Problemen oder Missverständnissen mit Kund:innen führen.